Die Klage zwischen Stellar Blade und „Stellarblade“ macht es noch verwirrender

Jan 07,25

Eine Filmproduktionsfirma aus Louisiana, Stellarblade, hat eine Klage wegen Markenverletzung gegen Sony und Shift Up, den Entwickler des PS5-Spiels Stellar Blade, eingereicht.

Stellar Blade vs

In der Klage, die Anfang dieses Monats eingereicht wurde, wird behauptet, dass die Verwendung des Namens „Stellar Blade“ durch Sony und Shift Up für ihr Spiel die im Juni 2023 eingetragene Marke von Stellarblade verletzt. Stellarblade, im Besitz von Griffith Chambers Mehaffey, bietet Werbespots und Dokumentationen , Musikvideos und Independentfilme.

Stellar Blade vs

Mehaffey behauptet, der Name des Spiels habe seinem Unternehmen geschadet, indem es seine Online-Sichtbarkeit verringert habe. Er argumentiert, dass Suchanfragen nach „Stellarblade“ jetzt hauptsächlich Ergebnisse für das Videospiel liefern, was es für potenzielle Kunden schwierig macht, sein Unternehmen zu finden.

Die Klage fordert Schadensersatz, Anwaltskosten und eine einstweilige Verfügung, um die weitere Verwendung des Namens „Stellar Blade“ zu verhindern. Mehaffey fordert außerdem die Zerstörung aller Marketingmaterialien von Stellar Blade.

Stellar Blade vs

Mehaffeys Anwalt argumentiert, dass Sony und Shift Up über seine bereits bestehenden Markenrechte hätten informiert sein müssen, und weist darauf hin, dass Mehaffey die Domain stellarblade.com im Jahr 2006 registriert hat und seine Filmproduktionsfirma seit 2011 unter diesem Namen betreibt. Er schickte eine Unterlassungserklärung an Shift Up im Juli 2023. Shift Up registrierte die Marke „Stellar Blade“ im Januar 2023, während das Spiel ursprünglich war bekannt als „Project Eve“.

Stellar Blade vs

Der Anwalt argumentiert weiter, dass die Ähnlichkeit zwischen den Logos und dem stilisierten „S“ in beiden Namen zur Verwirrung beitrage. In der Klage wird hervorgehoben, dass Markenrechte rückwirkend gelten können. Mehaffeys Anwalt erklärte gegenüber IGN, dass die überlegenen Ressourcen von Sony und Shift Up Mehaffeys Geschäft in „digitale Vergessenheit“ gedrängt hätten.

Der Ausgang dieses Falles bleibt abzuwarten, wirft jedoch Fragen zur Sorgfalt auf, die große Unternehmen bei der Auswahl von Namen für ihre Produkte anwenden.

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