Steam, GOG und andere müssen das Weiterverkauf von heruntergeladenen Spielen in der EU ermöglichen

Mar 16,25

Steam, GOG und andere müssen das Weiterverkauf von heruntergeladenen Spielen in der EU ermöglichen

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Verbraucher heruntergeladene Spiele und Software legal weiterverkaufen können, auch wenn die Endbenutzerlizenzvereinbarung (EULA) dies verbietet. Lassen Sie uns mit den Details eintauchen.

EU -Gerichtsanktionen Weiterverkauf von herunterladbaren Spielen

Erschöpfung des Urheberrechts und seiner Auswirkungen

Steam, GOG und andere müssen das Weiterverkauf von heruntergeladenen Spielen in der EU ermöglichen

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs beruht auf einem rechtlichen Streit zwischen Gebrauchsoft und Oracle und legt letztendlich das Prinzip der Erschöpfung der Vertriebsrechte fest. Dies bedeutet, dass ein Urheberrechtsinhaber eine Kopie verkauft, die eine unbegrenzte Verwendung gewährt, das Recht zur Verteilung dieser spezifischen Kopie erschöpft ist, was den Wiederverkauf ermöglicht. Diese Entscheidung wirkt sich auf Verbraucher in allen EU -Mitgliedstaaten aus und betrifft digitale Spiele, die auf Plattformen wie Steam, GOG und epischen Spielen gekauft wurden. Der ursprüngliche Käufer erlangt das Recht, die Lizenz zu verkaufen, sodass ein neuer Käufer das Spiel herunterladen kann. In der Entscheidung des Gerichts heißt es ausdrücklich: "In einer Lizenzvereinbarung, die dem Kunden das Recht zur Verwendung dieser Kopie für einen unbegrenzten Zeitraum gewährt, verkauft der RightHolder die Kopie an den Kunden und erschöpfen somit sein ausschließliches Vertriebsrecht ... selbst wenn die Lizenzvereinbarung eine weitere Übertragung verbietet, kann der Rightholder nicht mehr gegen diese Kopie gegen diese Kopie werden."

Dies kann praktisch dazu beinhalten, dass der ursprüngliche Käufer einen Lizenzcode übertragen und beim Wiederverkauf den Zugang selbst verliert. Das Fehlen eines formalisierten Wiederverkaufssystems führt jedoch zu Komplexität und unbeantworteten Fragen, insbesondere in Bezug auf die Übertragung der Registrierung. Beispielsweise bleiben physische Kopien auf dem Konto des ursprünglichen Eigentümers registriert.

(1) "Das Prinzip der Urheberrechtserschöpfung ist eine Grenze für das allgemeine Recht des Urheberrechts, die Verteilung ihrer Arbeiten zu kontrollieren. Sobald eine Kopie des Arbeiters verkauft wurde, mit der Zustimmung des Urheberrechts ist das Recht, diese Kopie neu zu verkaufen, und der Rechtsbesitzer kann keine Einwände erheben." (über Lexology.com)

Wiederverkäufer verlieren beim Wiederverkauf den Zugang

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Während das Urteil nicht übertragbare Klauseln in den EU-Mitgliedstaaten außer Kraft setzt, besteht eine wichtige Einschränkung darin, dass der Verkäufer beim Wiederverkauf den Zugriff auf das Spiel verlieh. Das EU -Gericht stellt klar: "Ein ursprünglicher Erwerber einer konkreten oder immateriellen Kopie eines Computerprogramms, für das das Verteilungsrecht des Urheberrechts erschöpft ist, muss die Kopie zum Zeitpunkt des Wiederverkaufs auf seinen eigenen Computer unbrauchbar machen. Wenn er es weiterhin verwendete, verletzte er das exklusive Recht des Copyright -Inhabers, das das richtige Recht seines Computerprogramms hat."

Erlaubte Reproduktion für die Programmnutzung

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Das Gericht unterscheidet zwischen Verteilungs- und Reproduktionsrechten. Während die Vertriebsrechte beim Erstverkauf erschöpft sind, bleiben die Rechte der Fortpflanzung bestehen, aber nur für die notwendige Verwendung durch den rechtmäßigen Erwerber. Dies ermöglicht das Herunterladen und Installation des Programms durch den neuen Eigentümer. "In diesem Zusammenhang lautet die Antwort des Gerichts, dass jeder nachfolgende Erwerber einer Kopie, für die das Vertriebsrecht des Urheberrechts erschöpft ist. (Über EU -Urheberrechtsgesetz: Ein Kommentar (Elgar -Kommentare in der Serie des geistigen Eigentums) 2. Ausgabe)

Backup -Kopien bleiben nicht verkaufbar

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Wichtig ist, dass das Gericht angibt, dass Backup -Kopien nicht weiterverkauft werden können. Wie vom Gerichtshof der Europäischen Union (CJEU) in dem Fall zwischen Aleksandrs und Jurijs Vasilevics gegen Microsoft Corp.

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